Nationaler Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus: vierte Ausschreibung für Finanzhilfegesuche
Bern, 8.4.2021 - Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Hochschulen und der Zivilgesellschaft mit einem Impulsprogramm. Er setzt dafür während fünf Jahren (2018¬–2023) fünf Millionen Franken ein. Gesuche um finanzielle Unterstützung von Projekten, die 2022 umgesetzt werden sollen, können vom 1. April bis 30. Juni 2021 eingereicht werden. Die Eingabe von Finanzhilfegesuchen für Projekte, die auf die Verhinderung verschiedener Formen von Radikalisierung hinwirken, wird ausdrücklich begrüsst.
