IV-Tarif für Leistungen von Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Weiterbildung
Bern, 28.3.2025 - Am 1. April 2025 tritt eine Vertragsergänzung in Kraft, welche die Vergütung der Leistungen von Personen regelt, die eine Weiterbildung in Psychotherapie absolvieren (Assistenzpsychotherapeutinnen und -therapeuten). Diese Psychologinnen und Psychologen werden von einer Fachperson mit psychotherapeutischer Weiterbildung beaufsichtigt. Von der IV vergütete Psychotherapie ist unter anderem bei Autismus-Spektrum-Störungen von Kindern wie auch jungen Erwachsenen von Bedeutung.