Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung
Bern, 28.2.2025 - Beim Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) laufen derzeit die notwendigen Vorbereitungsarbeiten, um die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf achtzehn Monate zu verlängern. Das WBF wird dem Bundesrat im Frühsommer beantragen, die Bezugsdauer zu verlängern, sofern sich die Wirtschaftslage bis dahin nicht ändert.