Stellenwert der Schlussprüfung Allgemeinbildung in der Berufslehre wird beibehalten
Bern, 28.2.2025 - In jeder der rund 250 beruflichen Grundbildungen werden nebst beruflichen Fertigkeiten auch Berufskenntnisse und Allgemeinbildung vermittelt. Die Mindestvorschriften zur Allgemeinbildung werden auf Anfang 2026 vom Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Organisationen der Arbeitswelt und weiteren Kreisen revidiert. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat nun in Absprache mit dem WBF-Vorsteher entschieden, dass – zusätzlich zur Erfahrungsnote, die bereits auf regelmässigen Prüfungen basiert, und zur vertiefenden Schlussarbeit – weiterhin eine Schlussprüfung durchzuführen ist, die mündlich oder schriftlich erfolgen kann.