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Veröffentlicht am 12. Februar 2025

Anpassung der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung

Bern, 12.2.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 beschlossen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel für ihr eigenes Personal unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Die Regelung betrifft beispielsweise Impfstoffe für Angestellte der Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen.