Anpassung der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung
Bern, 12.2.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Februar 2025 beschlossen, internationalen Organisationen mit Sitz in der Schweiz die Einfuhr nicht zugelassener Arzneimittel für ihr eigenes Personal unter bestimmten Voraussetzungen zu ermöglichen. Die Regelung betrifft beispielsweise Impfstoffe für Angestellte der Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen.