Kriegsmaterial: Bundesrat verlängert Gültigkeitsdauer der Bewilligungen
Bern, 29.1.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Gültigkeitsdauer der Ein‑, Aus- und Durchfuhrbewilligungen von Kriegsmaterial auf zwei Jahre zu erhöhen, mit der Möglichkeit einer zusätzlichen Verlängerung um ein Jahr. Dafür ist eine Änderung der Kriegsmaterialverordnung erforderlich. Diese neue Regelung ermöglicht Effizienzgewinne, ohne dass damit erhöhte Exportrisiken verbunden wären. Die geänderte Verordnung tritt am 1. März 2025 in Kraft.