SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 17.1.2025 - Am 17. Januar 2025 wurden die Anhänge 1a und 6a der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Dabei wurden eine natürliche Person und vier juristische Personen neu in den Anhang 6a aufgenommen. Zusätzlich wurde die Güterliste des Anhangs 1a der Verordnung inhaltlich ergänzt. Die Massnahmen treten am 18. Januar 2025 in Kraft.