Vernehmlassungseröffnung: Eidgenössisches Departement des Innern
Bern, 13.12.2024 - Inkrafttreten der Änderung vom 29. September 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Prämienverbilligung) und Totalrevision der Verordnung über den Bundesbeitrag in der Krankenversicherung (VPVK) Die geltende VPVK ist aufgrund der Änderung vom 29.09.2023 am Bundesgesetz über Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) anzupassen. Die Verordnung regelt insbesondere die Berechnung des Bundesbeitrags an die Prämienverbilligung sowie die kantonalen Mindestbeiträge zur Prämienverbilligung. Insbesondere ist aufgrund der KVG-Änderung zu regeln, wie die kantonalen Bruttokosten, die 40 Prozent einkommensschwächsten Versicherten und die tatsächlich bezahlten Prämien sämtlicher Versicherungsformen (mittlere Prämie) ermittelt werden. Datum der Eröffnung: 13. Dezember 2024 Vernehmlassungsfrist: 31. März 2025