Bundesrat klärt Umsetzung des Gegenvorschlages zur Prämien-Entlastungs-Initiative
Bern, 13.12.2024 - Mit dem Nein der Schweizer Stimmbürgerinnen und -bürger zur Prämien-Entlastungs-Initiative am 9. Juni 2024 starteten die Arbeiten zur Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags. Der Gegenvorschlag legt fest, dass jeder Kanton jährlich einen Mindestbeitrag zur Finanzierung der Prämienverbilligung bereitstellen muss. Zur Umsetzung dieser Bestimmung wird die Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (VPVK) revidiert. An seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 hat der Bundesrat dazu die Vernehmlassung eröffnet.