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Veröffentlicht am 6. Dezember 2024

Keine Besserstellung von Verurteilten bei Rückfall während der Probezeit

Bern, 6.12.2024 - Straftäterinnen und Straftäter, die zu einer bedingten Strafe verurteilt wurden und bereits während der Probezeit erneut ein Delikt begehen, werden für diese Tat unter Umständen weniger streng bestraft, als wenn sie das Delikt erst nach der Probezeit begehen würden. Mit einer Anpassung im Strafgesetzbuch (StGB) liesse sich diese Ungleichbehandlung beseitigen. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in seinem Postulatsbericht.