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Veröffentlicht am 27. November 2024

Strommangellage: Massnahmen für Schienenverkehr, Mobilfunk sowie Post- und Zahlungsverkehr vorbereitet

Bern, 27.11.2024 - Für den Schienenverkehr, die Telekommunikation sowie den Post- und Zahlungsverkehr liegen nach Vernehmlassungen Verordnungsentwürfe vor, die im Fall einer Strommangellage ein branchenspezifisches Vorgehen ermöglichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 Kenntnis davon genommen.