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Veröffentlicht am 6. November 2024

SECO: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Bern, 6.11.2024 - Bern, 06.11.2024 - Am 6. November 2024 wurden die Anhänge 1a und 6a der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Dabei wurden 13 natürliche Personen und 11 juristische Personen neu in den Anhang 6a aufgenommen. Zusätzlich wurde die Güterliste des Anhangs 1a der Verordnung inhaltlich ergänzt. Die Massnahmen treten am 7. November 2024 in Kraft.