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Veröffentlicht am 24. Oktober 2024

Aktualisierte Vollzugshilfe: Ermittlung und Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm

Bern, 24.10.2024 - Die vorliegende Vollzugshilfe zeigt auf wie der Lärm von Industrie und Gewerbe-anlagen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) störungsgerecht ermittelt und beurteilt wird. Dafür wird der Anhang 6 der Lärmschutz-Verordnung detailliert erläutert und auf Besonderheiten bei der Beurteilung von Industrie- und Gewerbelärm eingegangen. Die Anwendung in der Praxis wird anhand einer Reihe konkreter Beispiele aufgezeigt. Im Anhang werden kurz die Anforderungen an ein Lärm-gutachten zu Industrie- und Gewerbelärm erläutert.