Bundeskanzlei veröffentlicht Hilfsmittel zur Publikation von Open Source Software
Bern, 2.10.2024 - Bundesbehörden müssen den Quellcode von Software offenlegen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen. Artikel 9 des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) sieht dies so vor. Verantwortlich für die Umsetzung sind die einzelnen Ämter. Die Bundeskanzlei hat Hilfsmittel erarbeitet, die den Ämtern bei der Umsetzung helfen sollen.