Das Stockwerkeigentumsrecht soll punktuell angepasst werden
Bern, 20.9.2024 - Die Bestimmungen zum Stockwerkeigentum sollen modernisiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. September 2024 die Vernehmlassung zu entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) eröffnet. Mit punktuellen Neuerungen will er das Stockwerkeigentumsrecht noch besser den Bedürfnissen der Eigentümerinnen und Eigentümer anpassen. Zudem sollen Gesetzeslücken geschlossen und die Rechtssicherheit erhöht werden.