Bundesrat regelt Kompetenzen zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge im Strassenverkehr
Bern, 20.9.2024 - Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes hat das Parlament dem Bundesrat gewisse Kompetenzen beim Abschluss und der Änderung von völkerrechtlichen Verträgen im Strassenverkehr übertragen. An seiner Sitzung vom 20. September 2024 hat der Bundesrat eine neue Verordnung verabschiedet, welche diesbezüglich die Kompetenzen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und des Bundesamts für Strassen (ASTRA) regelt.