Aargauer Waldgesetz: Bundesrat genehmigt die meisten Änderungen
Bern, 4.9.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. September 2024 die meisten Änderungen des Waldgesetzes des Kantons Aargau genehmigt: Es handelt sich um Bestimmungen zu den grossen Veranstaltungen im Wald, zur forstlichen Planung sowie zur Waldbewirtschaftung. Sie treten somit in Kraft. Die Artikel, die einfache Einrichtungen zur Freizeit- und Erholungsnutzung im Wald bei nachgewiesenem Bedarf als zonenkonform bezeichnen, erfüllen jedoch die Anforderungen der Bundesgesetzgebung nicht vollständig.