Bundesrat passt ARV 1 an: Mehr Sicherheit im Strassentransport
Bern, 28.8.2024 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. August 2024 Anpassungen der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) beschlossen. Neu unterliegen daher hauptberufliche Lieferwagenlenkende im grenzüberschreitenden gewerbsmässigen Gütertransport der ARV 1. Diese Anpassung steht im Einklang mit Regelungen der EU und erfüllt einen parlamentarischen Vorstoss. Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändert sich nichts. Die Änderungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.