Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen: Bundesrat stimmt der Vorlage der RK-N zu
Bern, 14.8.2024 - Um den Schutz vor ungerechtfertigten Betreibungen zu stärken, will die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) eine Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) anpassen. So soll sichergestellt werden, dass eine betriebene Person in mehr Fällen effektiv verhindern kann, dass Dritte von einer Betreibung erfahren. In seiner Stellungnahme vom 14. August 2024 stimmt der Bundesrat der Vorlage der RK-N zu.